Was ist die Landwirtschaftskammer?
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Wir sind eine gesetzliche Interessenvertretung, eingerichtet auf der Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen. Die Kammer wird durch die Mitglieder selbst verwaltet. Von den Mitgliedern werden deren Interessen selbst vertreten. Alle sechs Jahre werden von allen Mitgliedern die Vollversammlung und die Vorstände der Bezirkslandwirtschafts-Kammer neu gewählt. Die dabei gewählten Organe setzen sich aus Vertretern der Bauernkammer und Vertretern der Landarbeiter zusammen. Als Körperschaft öffentlichen Rechtes werden der Landwirtschaftskammer auch von Bund und Land die Besorgung von Aufgaben übertragen ( z.B. Tierzuchtgesetz, Lehrlings- und Fachausbildung, Abwicklung der Förderungsmaßnahmen). Die Alternative zu den Kammern wären Lobbies nach amerikanischem Muster. Das würde bedeuten, dass sich der durchsetzt, der sich bezahlte Lobbyisten leisten kann. Der Kleine würde dabei sicher auf der Strecke bleiben. Weniger Kammer würde aber auch mehr Staat bedeuten. Die derzeit von den Kammern erledigten Aufgaben müssten dann von der staatlichen Verwaltung übernommen werden. Die Arbeit der einzelnen Kammern ist ein Zusammenspiel von gewählten Funktionären und Kammerangestellten. Die Funktionäre geben die Ziele der Arbeit vor und treffen die wichtigsten Entscheidungen. Die Angestellten haben die Beschlüsse der Organe umzusetzen. Mitglied der Bauernkammer ist jeder, der in Tirol land- und forstwirtschaftliche Flächen im Ausmaß von mehr als 5.000 m² besitzt oder gepachtet hat. Darüber hinaus alle in einem Landwirtschaftsbetrieb hauptberuflich beschäftigten Ehepartner und die in solchen Betrieben über-wiegend tätigen Kinder bzw. Schwiegerkinder. Daneben sind landwirtschaftliche Genossenschaften Mitglied in der Kammer.

 
 
   
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