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Wir sind eine gesetzliche Interessenvertretung,
eingerichtet auf der Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen.
Die Kammer wird durch die Mitglieder selbst verwaltet.
Von den Mitgliedern werden deren Interessen selbst vertreten.
Alle sechs Jahre werden von allen Mitgliedern die Vollversammlung
und die Vorstände der Bezirkslandwirtschafts-Kammer neu gewählt.
Die dabei gewählten Organe setzen sich aus Vertretern der Bauernkammer
und Vertretern der Landarbeiter zusammen. Als Körperschaft
öffentlichen Rechtes werden der Landwirtschaftskammer auch
von Bund und Land die Besorgung von Aufgaben übertragen ( z.B.
Tierzuchtgesetz, Lehrlings- und Fachausbildung, Abwicklung der
Förderungsmaßnahmen). Die Alternative zu den Kammern wären Lobbies
nach amerikanischem Muster. Das würde bedeuten, dass sich der
durchsetzt, der sich bezahlte Lobbyisten leisten kann. Der Kleine
würde dabei sicher auf der Strecke bleiben. Weniger Kammer würde
aber auch mehr Staat bedeuten. Die derzeit von den Kammern erledigten
Aufgaben müssten dann von der staatlichen Verwaltung übernommen
werden. Die Arbeit der einzelnen Kammern ist ein Zusammenspiel
von gewählten Funktionären und Kammerangestellten. Die Funktionäre
geben die Ziele der Arbeit vor und treffen die wichtigsten Entscheidungen.
Die Angestellten haben die Beschlüsse der Organe umzusetzen. Mitglied
der Bauernkammer ist jeder, der in Tirol land- und forstwirtschaftliche
Flächen im Ausmaß von mehr als 5.000 m² besitzt oder gepachtet
hat. Darüber hinaus alle in einem Landwirtschaftsbetrieb hauptberuflich
beschäftigten Ehepartner und die in solchen Betrieben über-wiegend
tätigen Kinder bzw. Schwiegerkinder. Daneben sind landwirtschaftliche
Genossenschaften Mitglied in der Kammer.
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