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Anschlusslehre Forstwirtschaft

 

Dauer:

  • Die Lehrzeit kann am eigenen Hof absolviert werden und dauert ein Jahr.
  • Gegen Ende des Lehrjahres (Mitte Februar bis Ende April) ist die Fachberufsschule für Forstwirtschaft in Rotholz zu besuchen.

 

Voraussetzungen:

  • Lehrbetrieb und Lehrherr/in müssen von der Landeslandwirtschaftskammer anerkannt werden.
  • Es gibt zwei Möglichkeiten der Anschlusslehre:
    a) die Heimlehre am elterlichen Betrieb oder
    b) die Fremdlehre in einem Forstbetrieb (Agrargemeinschaft, ÖBF, sonstige Forstbetriebe).
  • Die landwirtschaftliche Facharbeiterprüfung muss abgelegt worden sein, um mit der Anschlusslehre zum Forstfacharbeiter beginnen zu dürfen.
  • Positiver Abschluss des 3. Jahrganges der forstlichen Fachberufsschule für Forstwirtschaft an der FAST Rotholz.

 

Richtlinien:

  • Forstliche Ausstattung und Ausrüstung am Lehrbetrieb müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen (PSA, Motorsägen, Maschinen, etc.).
  • Der Lehrbetrieb muss eine Mindestwaldausstattung von 5 ha Ertragswald aufweisen. Ideelle Waldanteile bei Agrargemeinschaften oder Teilwälder werden auch angerechnet.
  • Der/Die Lehrherr/in muss mindestens landwirtschaftliche/r Facharbeiter/in sein oder eine Ausbilderprüfung vorweisen können.
  • Um den Anspruch auf die Kinderbeihilfe zu wahren, ist mit der Anschlusslehre unmittelbar nach dem landwirtschaftlichen Schulbesuch zu beginnen.
  • Bei der Fremdlehre ist ein Lehrvertrag, bei der Heimlehre eine Lehranzeige auszustellen.

 

Vorgangsweise:

  • Antragsformulare (Anerkennung als Lehrherr/in und als Lehrbetrieb, Lehranzeige oder Lehrvertrag) ausfüllen und an die Landeslandwirtschaftskammer für Tirol, 6020 Innsbruck, Brixner Straße 1, zH Frau Helga Larcher, senden.
  • Meldung des Lehrverhältnisses beim Finanzamt, um den Anspruch auf Kinderbeihilfe zu wahren und an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (bei Heimlehre) bzw. an die zuständige Gebietskrankenkassa (bei Fremdlehre).
  • Die Lehre ist durch Führen eines "forstlichen Arbeitsbuches" zu dokumentieren - erhältlich bei der Landeslandwirtschaftskammer (Lehrlings- und Fachausbildungsstelle).
  • Forstfacharbeiterbrief und der Seilkranführerschein werden nach dem erfolgreichen Besuch der Fachberufsschule für Forstwirtschaft und nach Ablegung der Forstfacharbeiterprüfung ausgestellt.

 

Sonstige Hinweise:

Unterbrechungen der forstlichen Lehrzeit (zB. Antreten einer anderen Lehre oder eines anderen Dienstverhältnisses) sind sofort an die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle un an das Finanzamt zu melden. Der Anspruch auf Kinderbeihilfe geht bei Antreten eines Dienstverhältnisses sofort verloren! Erfolgt die Lehrausbildung im elterlichen land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb, ist von einer hauptberuflichen Mitarbeit im Betrieb der Eltern auszugehen, sodass der Lehrling bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern anzumelden ist. Erfolgt die Ausbildung in einem fremden Betrieb, ist der Lehrling bei der für den Betriebssitz örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse anzumelden. Es besteht generell Versicherungspflicht bei der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung!
 

Weitere Auskünfte:

Landeslandwirtschaftskammer Tirol, Lehrlings- und Fachausbildungsstelle, Brixner Straße 1,
6020 Innsbruck, Tel. 059292-1108
Landw. Landeslehranstalt Rotholz, Forstliche Ausbildungsstätte,
6200 Rotholz Nr. 46, Tel. 05244/62161
 

Formulare:

Antrag um Anerkennung als LehrherrIn und Lehrbetrieb
Lehrvertrag
Beiblatt zum Lehrvertrag/Lehranzeige I
 

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